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Abtreibung verdient keine Solidarität

Initiative stärkt Gewissensfreiheit

Von den Gegnern der Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache sind in den Medien fortlaufend Falschaussagen zu hören.

Es wird behauptet, die Initiative sei gegen Abtreibungen, verunmögliche diese sogar in Extremfällen, weiter sei sie „krass“ und unsolidarisch. Jeder der die Materie kennt weiss, dass bei Annahme der Initiative Abtreibungen weiterhin legal bleiben. Die Gesundheitskosten werden einfach aus der Grundversicherung gestrichen. Somit kann, wer möchte, eine Zusatzversicherung zur persönlichen Abtreibungsfinanzierung abschliessen. Durch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung ist auch das Solidaritätsprinzip nicht in Gefahr. Dessen Tod zu prophezeien ist reine, blasphemistische Angstmacherei und entspricht nicht den Fakten. Leider wird vielfach eine Grundsatzdebatte über Abtreibung von Gegnern und Befürworten abgehalten. Das hat bei der Diskussion über die Initiative überhaupt nichts verloren. Im Prinzip geht es bei der Initiative um die Gewissenfreiheit.

Die aktuelle Regelung verstösst gegen das verfassungsgarantierte Recht der Gewissensfreiheit. Diese ermöglicht es den Menschen, sich von Pflichten zu befreien, damit sie ihr Gewissen nicht bei Ausführung von Pflichten besudeln. Als klassisches Beispiel sei hier die Wehrdienst-Alternative Zivilschutz erwähnt. Nicht alle Menschen können Abtreibung mit ihrem Gewissen vereinbaren, und dürfen deshalb nicht gezwungen werden, Abtreibungen Anderer mitfinanzieren zu müssen! Die aktuelle Regelung ist „krass“!

Adrian Rechsteiner
Vorstandsmitglied EDU Appenzellerland

Abtreibung verdient keine Solidarität

Wieder wird gegen eine Initiative mit verdrehten Argumenten und Zahlenspielen von vielen Seiten angekämpft. Dieses Mal gegen die Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

In der Schweiz darf eine Frau in einer Notlage innerhalb von 12 Wochen nach der letzten Periode abtreiben. Im Jahr 2012 gab es gemäss BfS 10‘853 Abtreibungen (Im gleichen Jahr gab es 82‘ 164 Geburten). Ein generelles Beispiel für eine Notlage ist eine Vergewaltigung. Im Jahr 2012 haben in der Schweiz 569 Vergewaltigungen stattgefunden. Geht man davon aus, was jedoch sehr unwahrscheinlich ist, das jede Vergewaltigung zu einer Befruchtung führt, was wären dann die restlichen 10‘000 Abtreibungen für Notfälle? Es muss wohl kaum bei 12.5% Schwangerschaften abgetrieben werden, um das Leben der Mutter zu schützen.

SP-Bundesrat Alain Berset sieht in der Fristenlösung eine „grosse soziale Errungenschaft“. Doch was ist an der legalen Tötung eines hilf- und wehrlosen, menschlichen Lebewesens so grossartig, dass Bundesrat Berset von einer „Errungenschaft“ spricht? Im Auslöschen von unschuldigem, ungeborenem, menschlichem Leben ist keine Gloria, sondern absolute Tragik.

Die Initiativegegner sehen durch die Initiative auch das Solidaritätsprinzip der Krankenkasse in Gefahr. Solidarität ist gut und richtig, eine wahre soziale Errungenschaft. Doch nicht nur abtreibungswillige Frauen, auch die ungeborenen, abtreibungsgefährdeten Kinder haben ein Recht auf Solidarität! Und wer beim Liebesspiel nicht oder nur fahrlässig verhütet ist selber schuld, und verdient keine Solidarität, um sich den Konsequenzen zu entledigen. Gefährlicher für das Solidaritätsprinzip ist verantwortungsloses und eigensinniges Verhalten, und nicht die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

Darum, Liebe Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, lasst uns für die Initiative, Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache, ein JA in die Urne legen und dadurch die wahre Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft zu stärken.

Adrian Rechsteiner,
Vorstandsmitglied EDU Appenzellerland

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